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Steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag. Allein- und Getrennterziehende werden durch den Entlastungsbetrag gezielt unterstützt.

Der Entlastungsbetrag seit 1. Januar 2023:

Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 Euro im Jahr.

Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.

Grafik „Das Kindergeld“ © BMFSFJ