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Neuigkeiten

17.03.2024

Regenbogenfamilientreff im April

Familien werden immer bunter und vielfältiger. Das Angebot richtet sich an (werdende) Regenbogenfamilien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Der Regenbogenfamilientreff bietet einen festen Ort, um sich auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und sich gegenseitig zu unterstützen. Der Ort soll eine Art „Tankstelle“ für Regenbogenfamilien sein, ein Ort, bei dem Familien immer wieder Hilfestellung, Rat und Unterstützung erhalten und die Reserven für sich auftanken können.

Das nächste Treffen:

Samstag, 20. April 2024 von 09:30 – 12:30 Uhr im „Familienraum“ in Krumbach (Franz-Aletsee-Straße 5, 86381 Krumbach)

 

Kennenlernen und Austausch / auf Wunsch Begleitung und Beratung durch Fachkräfte / ohne Anmeldung / kostenfrei / aktuelle Termine sind dem Veranstaltungskalender - Familie.Leben im Landkreis Günzburg zu entnehmen

Veranstaltet werden die Treffs von der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen (KoKi) und der Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Günzburg.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden:

Sonja Tietz, Tel. 08282/8894 42

Eva Federsel, Tel. 08221/95 868

Schauen Sie gerne bei uns vorbei, wir freuen uns auf Sie!

Ihr KoKi-Team und Ihre Adoptionsvermittlungsstelle

12.03.2024

Freizeitprogramm 2024

Das Freizeitprogramm für alle Kinder und Jugendlichen aus dem Landkreis Günzburg ist da!

Die Kommunale Jugendarbeit Landkreis Günzburg und der Kreisjugendring Günzburg mit seinen Jugendverbänden und auch Kooperationspartnern gestalten jährlich das Freizeitprogramm für Kinder und Jugendliche im Landkreis Günzburg.

In diesem Jahr öffnet die Kinderspielstadt MiNi Günzburg wieder ihre Tore und auch das Spielmobil tourt in den Pfingst- und Sommerferien durch den Landkreis.

Hier geht`s zu den Angeboten des Freizeitprogramms 2024.

11.03.2024

Web-Coaching: Wilde Jungs, brave Mädchen? - Weniger Klischees - Mehr Möglichkeiten für alle

Mädchen sind schlecht in Mathe und Jungs wollen nur raufen? „Blödsinn!“, würden wir wohl alle sagen. Dennoch denken wir oft unbewusst, dass etwas „typisch weiblich“ oder „typisch männlich“ ist und handeln dementsprechend. Wenn Kinder mit solchen Vorurteilen behandelt werden, beeinträchtigt das ihre Entwicklung – das zeigen aktuelle Studien. Aber: Eltern können aktiv dagegen wirken und die Entwicklung ihrer Kinder positiv fördern. Davon handelt das kommende familienst@rk Web-Coaching:


„Wilde Jungs, brave Mädchen? Weniger Klischees – mehr Möglichkeiten für alle“

am Donnerstag, den 11.04.2024, um 20:30 Uhr

im Live-Stream auf familienland.bayern.de

Zu Gast im Studio sind dieses Mal:

Prof. Dr. Fabienne Becker-Stoll: Direktorin des Staatsinstituts für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP)

Birgit Irrgang: Leitung Medienstelle Augsburg des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis

11.01.2024

Familie in Fahrt (FiF) 2024

Familie in Fahrt (FiF) Frühjahr 2024 - Spannende und kostenfreie Vorträge rund um die Themen Familienleben und Erziehung

Die Familienstützpunkte und die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen (KoKi) des Landkreis Günzburg haben für Frühjahr 2024 wieder einige interessante und kostenfreie Veranstaltungen rund um das Thema „Familienleben und Erziehung“ für alle Familien zusammengestellt.

Es erwartet Sie ein bunter Strauß an Angeboten zu den Themen:

·         Auf dem Weg zur Familie

·         Neuer Fahrtwind für die Erziehung

·         Erste Hilfe im Familienalltag

·         Mit Vollgas durchs Baby- und Kleinkindalter

·         Meilensteine im KiGa-Alter

·         Nächste Ausfahrt Grundschule

·         Baustelle Jugend und Pubertät

Kinder und Jugendliche aller Altersstufen werden dabei berücksichtigt.

Die Veranstaltungen finden teils in Präsenz und teils online statt.

Eine Anmeldung ist ab dem 15. Februar 2024 möglich.

Hier geht's direkt zum Programmheft.

Bildnachweis: ©freepik.com

31.12.2023

Neue finanzielle Entlastungen für Familien im Jahr 2024

Weitere finanzielle Entlastungen für Familien

Das ändert sich 2024: Ein höherer Kinderzuschlag, mehr Kinderkrankentage, eine Ausbildungsvergütung für das Pflegestudium und weitere Entlastungen für Millionen Familien. Ein Überblick.

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Familien - etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge und mehr Kinderkrankentage. Auch für Alleinerziehende und Familien, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. 

Kinderzuschlag

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Dieser wurde am 1. Januar 2024 erhöht - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 588 Euro auf 6.612 Euro pro Kind. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.

Seit Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor,

  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor,

  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr als zuvor.

Mehr Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich - gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie - von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es seit Januar 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. 

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben. 

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.

  • Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro. 

  • Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.  

  • Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).

  • Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

Genauere Informationen über diese finanziellen Entlastungen und Leistungen sind im Familienportal des Bundes zu finden.

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