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Landkreis Günzburg, Schulgesundheit

Schuleingangsuntersuchung

Übersichtskarte

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Beschreibung:

Beschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung hat das Ziel schulrelevante gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes frühzeitig festzustellen. Dadurch unterscheidet sich die Schuleingangsuntersuchung wesentlich von den Früherkennungsuntersuchungen (U8 und U9) beim Kinder- oder Hausarzt, bei denen vor allem die Erkennung behandlungsbedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen im Vordergrund stehen.

Die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes als unabhängige Beratungsstelle bietet den Personensorgeberechtigten eine zusätzliche Möglichkeit Fragen rund um die gesundheitliche Schulfähigkeit ihres Kindes zu adressieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gesundheitsamt nehmen sich Zeit ausführlich zu beraten und können anhand ihres interdisziplinären Netzwerkes gezielt Empfehlungen aussprechen und Informationen vermitteln. Zudem kann die Schuleingangsuntersuchung für die Personensorgeberechtigten eine wertvolle zusätzliche Entscheidungshilfe über den Einschulungszeitpunkt ihres Kindes darstellen. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme obliegt allerdings der Schule.

Das bisherige Konzept der Schuleingangsuntersuchung gibt es schon seit über 20 Jahren. In den letzten Jahren sind weitere wichtige Erkenntnisse zur Kindesentwicklung in der sensiblen Alterszeitspanne der 4 bis 6-Jährigen hinzugekommen. Daher bedurfte die bisherige Schuleingangsuntersuchung zwingend eine Überarbeitung und Reformierung. Im Zuge dessen kommen neue Untersuchungsmethoden und moderne Testmaterialien zum Einsatz mit dem Ziel den Kindern bei Bedarf eine frühzeitige Förderung zukommen zu lassen und somit Sorge zu tragen, dass alle Kinder eine hilfreiche Unterstützung für einen erfolgreichen Schulstart und eine stabile Bewältigung ihres Schulalltages erhalten.

Die neue sogenannte „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ wird in Bayern schrittweise an allen Gesundheitsämtern eingeführt. Nach aktuellen Planungsstand soll die flächendeckende Umstellung im Jahre 2027 abgeschlossen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt führen knapp die Hälfte der bayerischen Gesundheitsämter bereits die reformierte Schuleingangsuntersuchung durch.

Informationen über die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung an Ihrem Gesundheitsamt sowie weiterführende Informationen rund um die Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter „Weiterführende Links“.


Ergänzung: Landratsamt Günzburg

Im Landkreis Günzburg wurde die rSEU im Herbst 2025 eingeführt.Gerne möchten wir Ihnen die Kernpunkte der rSEU kurz vorstellen: Der Untersuchungszeitpunkt wird in das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt, sodass die Kinder i. d. Regel im Alter von 4 bis 5 Jahren untersucht werden. Das Untersuchungsspektrum wurde ausgeweitet, insbesondere im Bereich der Rechenvorläuferfähigkeiten und der visuellen Wahrnehmung. Einsatz von Elternfragebögen zur kindlichen Entwicklung. Bei auffälligen befunden zum Entwicklungsstand finden regelmäßiger schulärztliche Untersuchungen statt.

Voraussetzungen

Es werden alle schulpflichtigen Kinder in einem Zeitkorridor von zwei Jahren vor regulärem Schuleintritt automatisiert durch das Gesundheitsamt zur Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, oder zu den sog. Korridorkindern gehören, sind in den zwei Jahren vor dem regulären Schulbeginn zu untersuchen.

Verfahrensablauf

Die Personensorgeberechtigten erhalten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung mit der Bitte, bei der Untersuchung dabei zu sein. Die Untersuchung selbst findet - je nach Landkreis – im Gesundheitsamt oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten ist für das Kind beruhigend, Fragen können direkt geklärt und Beobachtungen/Ergebnisse der Untersuchung gleich besprochen werden.

Hinweise

Die Teilnahme an der Screeninguntersuchung sowie ggf. der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und wird bei Nichterscheinen nachverfolgt.

Wichtig ist das Mitbringen des ausgefüllten Anamnesebogens, des gelben Kinderuntersuchungshefts mit der Bescheinigung über die Durchführung der letzten altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (U8- bzw. U9-Untersuchung) sowie des Impfpasses des Kindes.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Impfpass, gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. Teilnahmekarte aus dem gelben Kinderuntersuchungsheft

  • Ausgefüllter Anamnesebogen

  • falls vorhanden: Brille, Hörgerät, Schwerbehindertenausweis, Gesundheitspass (Allergiepass)

  • falls beim Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest durchgeführt wurde: Bescheinigung aus der HNO- bzw. Augenarztpraxis

  • ggf. weitere medizinische Unterlagen (z. B. Bescheinigung Logopädie, Arztbriefe)

Hier geht es zur Online-Terminvergabe.

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