Körperschaft des öffentlichen Rechts
Heidenheimer Str. 22
89312 Günzburg
Der Kreisjugendring (KJR) Günzburg ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften im Landkreis Günzburg.
Derzeit sind im Kreisjugendring Günzburg 27 Mitgliedsorganisationen, die ihre Vertreter (sog. Delegierte) zu den zweimal im Jahr stattfindenden KJR-Vollversammlungen entsenden.
Dieses Gremium wählt alle 2 Jahre den/die KJR-Vorsitzende/n, seine/n Stellvertreter/in und bis zu sieben weitere Personen, die die Vorstandschaft des Kreisjugendrings bilden.
Der KJR versteht sich als Interessenvertreter junger Menschen und als Arbeitsgemeinschaft seiner Mitgliedsorganisationen.
Beratung:
Der Kreisjugendring berät Jugendleiter/-innen, -gruppen und –verbände in strukturellen und inhaltlichen Fragen, nach Kräften auch im pädagogischen Bereich. Außerdem ist der Kreisjugendring Ansprechpartner für Jugendzentren, -treffs, Buden und Bauwagen, sowie für alle Einrichtungen der Offenen Kinder und Jugendarbeit (OKJA).
Finanzielle Förderung:
Der Landkreis stellt für die vielfältigen Freizeit- und Bildungsangebote der Jugendorganisationen Fördermittel zur Verfügung, die der KJR auf Antrag vergibt.
Kooperation:
Selbstverständlich bietet der KJR den Mitgliedsverbänden organisatorische Hilfe bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen an. Er fungiert bei Bedarf auch als Kooperationspartner.
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