Kreisjugendring Günzburg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Heidenheimer Str. 22
89312 Günzburg
Beschreibung:
Der Kreisjugendring (KJR) Günzburg ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften im Landkreis Günzburg.
Derzeit sind im Kreisjugendring Günzburg 27 Mitgliedsorganisationen, die ihre Vertreter (sog.Delegierte) zu den zweimal im Jahr stattfindenden KJR-Vollversammlungen entsenden.
Dieses Gremium wählt alle 2 Jahre den/die KJR-Vorsitzende/n, seine/n Stellvertreter/in und bis zu sieben weitere Personen, die die Vorstandschaft des Kreisjugendrings bilden.
Die Ziele des Kreisjugendrings
Der KJR versteht sich als Interessenvertreter junger Menschen und als Arbeitsgemeinschaft seiner Mitgliedsorganisationen.
Freizeitprogramm:
Ein Mal jährlich veröffentlicht der KJR ein Freizeitprogramm. Darin sind sowohl die Maßnahmen der Verbände, der Kommunalen Jugendarbeit und des KJR erfasst. Dadurch entsteht ein breit gefächertes Angebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 26 Jahren. Die Maßnahmen gehen von themengebundenen Freizeiten bis hin zu internationalen Jugendaustauschprogrammen.
Da der KJR in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Jugendarbeit seine Betreuer/-innen bereits ab Februar jeden Jahres schult (Pflichtveranstaltungen für Betreuer/-innen sind Schulungen über rechtliche Grundlagen, Aufsichtspflicht und Erste Hilfe, ergänzt mit Kreativworkshops und Spielseminaren), kann den Kindern und Jugendlichen ein freizeitpädagogisch sinnvolles Programm geboten werden.
Beratung:
Der Kreisjugendring berät Jugendleiter/-innen, -gruppen und –verbände in strukturellen und inhaltlichen Fragen, nach Kräften auch im pädagogischen Bereich. Außerdem ist der Kreisjugendring Ansprechpartner für Jugendzentren, -treffs, Buden und Bauwagen, sowie für alle Einrichtungen der Offenen Kinder und Jugendarbeit (OKJA).
Finanzielle Förderung:
Der Landkreis stellt für die vielfältigen Freizeit- und Bildungsangebote der Jugendorganisationen Fördermittel zur Verfügung, die der KJR auf Antrag vergibt.
Kooperation:
Selbstverständlich bietet der KJR den Mitgliedsverbänden organisatorische Hilfe bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen an. Er fungiert bei Bedarf auch als Kooperationspartner.
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