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Verfahrenslotsen

Seit der Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) 2024 gibt es an den Jugendämtern sogenannte Verfahrenslotsen. Sie sollen junge Menschen stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben – zum Beispiel aufgrund von Benachteiligung, belastenden Lebensumständen oder drohender sozialer Isolation.

Wer kann das Angebot nutzen?

  • Junge Menschen unter 27 Jahren, die eine Behinderung oder drohende Behinderung haben, unabhängig von Art und Schwere.

  • Eltern, Sorge- oder Erziehungsberechtigte, die Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe suchen.

Ziel der Verfahrenslotsen

Verfahrenslotsen helfen dabei, sich im komplexen System der Sozialleistungen zurechtzufinden. Sie fungieren als Vermittler zwischen jungen Menschen (und ihren Familien) und den Leistungsträgern, wie zum Beispiel Jugendämtern, Rehabilitationsträgern, Krankenkassen, Ausbildungs- oder Arbeitsstätten.

Ziel ist es, die Struktur der Eingliederungshilfe-Leistungen übersichtlicher zu machen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Was bieten Verfahrenslotsen?

  • Bedarfsanalyse: Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs des jungen Menschen.

  • Leistungsübersicht: Beratung zu passenden Leistungen der Eingliederungshilfe.

  • Antragstellung und Begleitung: Unterstützung bei der Antragstellung, Begleitung zu Gesprächen mit Behörden oder anderen Institutionen.

  • Vertrauensperson: Ansprechpartner für junge Menschen und ihre Familien, der die Interessen des Kindes vertritt.

Die Beratung durch Verfahrenslotsen ist kostenfrei. Die Finanzierung übernimmt der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Rolle im Jugendamt

Verfahrenslotsen unterstützen das Jugendamt dabei, Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen in die Jugendhilfe zu überführen. Sie arbeiten dabei eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammen, koordinieren die Maßnahmen und berichten regelmäßig über die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

Vertraulichkeit

Alle Informationen, die im Beratungsgespräch geteilt werden, werden streng vertraulich behandelt. Verfahrenslotsen sind an die Schweigepflicht gebunden.

Nutzung des Angebots

Das Angebot kann jederzeit genutzt werden – vor, während oder nach einem Antrag auf Eingliederungshilfe.

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