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Leistungen der Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe im Landkreis Günzburg

Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu führen. Sie richtet sich an Menschen, deren Bedürfnisse nicht über andere Reha- oder Sozialleistungsträger abgedeckt werden können.

Im Landkreis Günzburg sind die Bezirkssozialarbeit und die Verfahrenslotsen am Jugendamt die zentralen Ansprechpartner für Familien und Betroffene. Sie helfen dabei, passende Leistungen zu finden, Anträge zu stellen und die Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft zu sichern.

Die Leistungen werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht. Erst ab einer bestimmten Einkommens- oder Vermögensgrenze kann ein Kostenbeitrag fällig werden.

Ziele der Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe soll:

  • Beeinträchtigungen ausgleichen oder Verschlimmerungen verhindern

  • Selbstständigkeit und Unabhängigkeit fördern

  • Teilhabe an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Leben ermöglichen

Leistungsbereiche

  1. Medizinische Rehabilitation (§ 109 i.V.m. §§ 42 ff., § 64 SGB IX)

    • Beeinträchtigungen sollen gemindert oder ausgeglichen werden

    • Pflegebedürftigkeit soll möglichst verringert werden

    • Selbstständigkeit wird gefördert

  2. Leistungen zur Beschäftigung / berufliche Rehabilitation (§ 111 i.V.m. §§ 58, 60–62 SGB IX)

    • Unterstützung bei Aufnahme, Ausübung oder Sicherung einer geeigneten Beschäftigung

    • Förderung der Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit

    • Berücksichtigung der Interessen und Fähigkeiten der betroffenen Person

  3. Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX)

    • Zugang zu Schulbildung, schulischer Ausbildung oder beruflicher Weiterbildung

    • Unterstützung beim Studium oder anderen Qualifizierungen

    • Förderung nach individuellen Fähigkeiten und Leistungen

  4. Soziale Teilhabe (§ 113 i.V.m. §§ 77–84 SGB IX)

    • Erleichterung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

    • Unterstützung bei Freizeit, Kultur, Sport und sozialen Aktivitäten

Voraussetzungen für Eingliederungshilfe

Eingliederungshilfe kann beansprucht werden, wenn:

  • Bedarf an Reha- oder Teilhabeleistungen besteht, für die kein anderer Sozialleistungsträger zuständig ist

  • Die Ziele der Eingliederungshilfe erreichbar sind

  • Eine wesentliche oder drohende Behinderung vorliegt

Lokale Anlaufstellen im Landkreis Günzburg

  • Bezirkssozialarbeit Günzburg
    Koordination der Eingliederungshilfe, Beratung und Unterstützung bei Leistungsanträgen
    Kontakt Bezirkssozialarbeit Günzburg

  • Verfahrenslotsen am Jugendamt Günzburg
    Begleitung von jungen Menschen (bis 27 Jahre) und deren Familien bei Anträgen auf Eingliederungshilfe, Vermittlung von Leistungen und Unterstützung bei der Umsetzung
    Kontakt Verfahrenslotsen

  • Weitere Unterstützungsangebote
    Träger der Eingliederungshilfe, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Selbsthilfevereine und Reha-Träger

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