Leistungen der Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe im Landkreis Günzburg
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu führen. Sie richtet sich an Menschen, deren Bedürfnisse nicht über andere Reha- oder Sozialleistungsträger abgedeckt werden können.
Im Landkreis Günzburg sind die Bezirkssozialarbeit und die Verfahrenslotsen am Jugendamt die zentralen Ansprechpartner für Familien und Betroffene. Sie helfen dabei, passende Leistungen zu finden, Anträge zu stellen und die Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft zu sichern.
Die Leistungen werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht. Erst ab einer bestimmten Einkommens- oder Vermögensgrenze kann ein Kostenbeitrag fällig werden.
Ziele der Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe soll:
Beeinträchtigungen ausgleichen oder Verschlimmerungen verhindern
Selbstständigkeit und Unabhängigkeit fördern
Teilhabe an Bildung, Arbeit und gesellschaftlichem Leben ermöglichen
Leistungsbereiche
Medizinische Rehabilitation (§ 109 i.V.m. §§ 42 ff., § 64 SGB IX)
Beeinträchtigungen sollen gemindert oder ausgeglichen werden
Pflegebedürftigkeit soll möglichst verringert werden
Selbstständigkeit wird gefördert
Leistungen zur Beschäftigung / berufliche Rehabilitation (§ 111 i.V.m. §§ 58, 60–62 SGB IX)
Unterstützung bei Aufnahme, Ausübung oder Sicherung einer geeigneten Beschäftigung
Förderung der Persönlichkeit und Leistungsfähigkeit
Berücksichtigung der Interessen und Fähigkeiten der betroffenen Person
Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX)
Zugang zu Schulbildung, schulischer Ausbildung oder beruflicher Weiterbildung
Unterstützung beim Studium oder anderen Qualifizierungen
Förderung nach individuellen Fähigkeiten und Leistungen
Soziale Teilhabe (§ 113 i.V.m. §§ 77–84 SGB IX)
Erleichterung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
Unterstützung bei Freizeit, Kultur, Sport und sozialen Aktivitäten
Voraussetzungen für Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe kann beansprucht werden, wenn:
Bedarf an Reha- oder Teilhabeleistungen besteht, für die kein anderer Sozialleistungsträger zuständig ist
Die Ziele der Eingliederungshilfe erreichbar sind
Eine wesentliche oder drohende Behinderung vorliegt
Lokale Anlaufstellen im Landkreis Günzburg
Bezirkssozialarbeit Günzburg
Koordination der Eingliederungshilfe, Beratung und Unterstützung bei Leistungsanträgen
Kontakt Bezirkssozialarbeit GünzburgVerfahrenslotsen am Jugendamt Günzburg
Begleitung von jungen Menschen (bis 27 Jahre) und deren Familien bei Anträgen auf Eingliederungshilfe, Vermittlung von Leistungen und Unterstützung bei der Umsetzung
Kontakt VerfahrenslotsenWeitere Unterstützungsangebote
Träger der Eingliederungshilfe, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung, Selbsthilfevereine und Reha-Träger