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Inklusion in der Schule

Bayern verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf verstärkt gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen zu unterrichten. Bereits mit der Novellierung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) im Jahr 2003 wurden integrative Ansätze deutlich gestärkt.

Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde das Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem international verbindlich festgeschrieben (Artikel 24). Bayern setzt diesen Anspruch seit der Änderung des BayEUG zum 1. August 2011 rechtlich um und baut inklusive Bildungsangebote seitdem schrittweise weiter aus.

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte

Inklusive Bildung in Bayern umfasst alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte:

  • Sprache

  • Lernen

  • Emotionale und soziale Entwicklung

  • Hören

  • Sehen

  • Körperliche und motorische Entwicklung

  • Geistige Entwicklung

Vielfalt an schulischen Angeboten

Ziel der bayerischen Schulentwicklung ist es, Eltern ein echtes Wahlrecht zu ermöglichen. Dafür gibt es unterschiedliche schulische Angebote:

  • inklusive Angebote an allen Schularten

  • Grund- und Mittelschulen mit dem Profil „Inklusion“

  • Realschulen und Gymnasien mit dem Profil „Inklusion“

  • Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten

Diese Vielfalt soll sicherstellen, dass für jedes Kind ein passender Lern- und Förderort gefunden werden kann.

Inklusion an allgemeinen Schulen

An Grund- und Mittelschulen mit dem Profil „Inklusion“ gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule gemeinsam mit Lehrkräften für Sonderpädagogik – und bei Bedarf weiteren Fachkräften – das gemeinsame Lernen. Die sonderpädagogischen Lehrkräfte sind fest in das Kollegium eingebunden.

Auch Realschulen und Gymnasien mit dem Profil „Inklusion“ setzen eigene pädagogische Konzepte um. Unterricht, Schulleben und Förderung sind dort auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf ausgerichtet.

Rolle der Förderschulen

Förderschulen sind ein wichtiger Bestandteil des bayerischen Schulsystems. Sie verstehen sich als sonderpädagogische Kompetenzzentren und erfüllen mehrere Aufgaben:

  • Unterstützung der inklusiven Arbeit an allgemeinen Schulen

  • Eigenständige Lernorte als freiwilliges Angebot für Eltern und Schülerinnen und Schüler

  • Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, z. B. in offenen Klassen oder mit dem Schulprofil „Inklusion“

Stärkung des Elternwahlrechts

Sowohl allgemeine Schulen als auch Förderschulen bieten unterschiedliche Formen der Förderung an. Beide können – je nach individuellem Bedarf – geeignete Lernorte für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein.

Im Regelfall entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. Ziel ist ein enger Dialog zwischen Eltern und Schule, um den passenden Lernort zu finden und den Bildungsweg des Kindes bestmöglich zu gestalten.

Eine getroffene Entscheidung ist nicht endgültig: Wenn sich zeigt, dass der gewählte Förderort nicht geeignet ist, kann dieser nach einer gewissen Zeit gewechselt werden.

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