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Eingliederungshilfe

Ihr Kind hat Schwierigkeiten, in der Schule mitzukommen, soziale Kontakte zu knüpfen oder sich im Alltag zurechtzufinden? Vielleicht benötigen Sie das Gefühl, dass Ihr Kind in bestimmten Bereichen mehr Unterstützung braucht als Gleichaltrige. In Günzburg ist die Bezirkssozialarbeit die zentrale Anlaufstelle, unterstützt von den Verfahrenslotsen, um Familien zu beraten und Hilfen zu koordinieren.

Was ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII?

Die Eingliederungshilfe ist ein Unterstützungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) seelischen Behinderung. Sie richtet sich an junge Menschen ab dem Schuleintritt bis zu einem Alter von 21 Jahren. Ziel ist es, die Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, die Selbstständigkeit zu stärken und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Eine seelische Behinderung kann vorliegen, wenn die psychische Gesundheit längerfristig beeinträchtigt ist und dadurch die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erheblich erschwert wird. Mögliche Ursachen sind z. B. psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, ADHS oder Autismus-Spektrum-Störungen.

Welche Unterstützung gibt es in Günzburg?

In Günzburg erfolgt die Eingliederungshilfe über die Bezirkssozialarbeit. Diese unterstützt Familien, koordiniert Hilfen und berät zu allen Fragen rund um die Teilhabe am Alltag, in Schule und Freizeit.

Die Verfahrenslotsen helfen insbesondere bei der Antragstellung und begleiten Familien durch den gesamten Prozess der Eingliederungshilfe. Sie sind die direkte Kontaktstelle für Fragen, Unterlagen und die Koordination zwischen Jugendamt, Schule, Therapeuten und anderen Stellen.

Typische Hilfen

  • Beratung für Eltern und Sorgeberechtigte: Unterstützung bei der Einschätzung der Situation und Auswahl geeigneter Maßnahmen.

  • Individuelle Hilfen: z. B. sozialpädagogische Betreuung, therapeutische Maßnahmen, Schulbegleitung oder technische Hilfen.

  • Koordination: Zusammenarbeit mit Schulen, Therapeuten und Ärzten, um eine ganzheitliche Förderung zu gewährleisten.

  • Zielorientierte Förderung: Stärkung der Fähigkeiten des Kindes, Förderung der Selbstständigkeit und langfristige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Häufige Fragen von Eltern

  • „Ist mein Kind wirklich beeinträchtigt oder braucht es nur mehr Zeit?“
    Ein Gespräch mit dem Kinderarzt, Lehrern, Schulsozialarbeitern oder den Verfahrenslotsen hilft, dies einzuschätzen.

  • „Welche Kosten kommen auf uns zu?“
    Die Eingliederungshilfe wird in der Regel über die Bezirkssozialarbeit finanziert. Bei bestimmten Maßnahmen kann eine anteilige Elternbeteiligung entstehen.

  • „Wie erkenne ich, ob mein Kind Hilfe braucht?“
    Typische Anzeichen sind Rückzug von Gleichaltrigen, starke emotionale Ausbrüche, Schulprobleme oder Überforderung im Alltag.

Einfühlsame Unterstützung

Die Bezirkssozialarbeit und die Verfahrenslotsen unterstützen Eltern und Kinder auf Augenhöhe, fördern individuelle Stärken und suchen gezielt dort Hilfe, wo sie notwendig ist.

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