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Behinderung und Berufsleben

Unterstützung, Angebote und Kündigungsschutz

Für Menschen mit Behinderungen kann es schwierig sein, einen passenden Arbeitsplatz zu finden oder im Berufsleben zu bleiben. Verschiedene Behörden, Ämter und Beratungsstellen unterstützen dabei, die berufliche Teilhabe zu fördern.

Anlaufstellen und Beratung

  • Agentur für Arbeit: zentrale Anlaufstelle für Arbeitssuche und Vermittlung (agentur-fuer-arbeit.de)

  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV): Unterstützung in speziellen Fällen (arbeitsagentur.de/zav)

  • Integrationsfachdienste (IFD): Beratung und Begleitung bei Arbeitsplatzsuche und Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse (ifdschwaben.de/de/guenzburg)

  • Integrations- oder Inklusionsamt: Unterstützung bei Arbeitsplatzanpassungen, Arbeitsassistenz oder Förderungen (bayern-inklusion.de)

  • Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben: Interessenvertretung und Unterstützung (schwerbehindertenvertretung.de)

  • Selbsthilfevereine, Behindertenverbände und Selbstvertretungen: zusätzliche Beratung

  • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): regionale Übersicht über Hilfsangebote (teilhabeberatung.de)

Unterstützungsangebote für Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellung können folgende Leistungen beantragt werden:

  • Arbeitsassistenz
    Unterstützung am Arbeitsplatz, z. B. durch Gebärdensprachdolmetschung, Vorlesen oder Transkribieren von Texten für blinde Menschen oder praktische Hilfe für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

  • Integrationsfachdienste (IFD)
    Beratung und Begleitung bei der Arbeitsplatzsuche sowie Unterstützung zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse.

  • Ausbildungsgeld
    Finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt während bestimmter behinderungsspezifischer beruflicher Bildungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen.

  • Unterstützte Beschäftigung
    Individuelle betriebliche Qualifizierung mit begleitender Unterstützung. Die Finanzierung erfolgt durch die Agentur für Arbeit und das Integrations- oder Inklusionsamt.

  • Beschäftigungssicherungszuschuss
    Arbeitgeber können beim Integrations- oder Inklusionsamt Zuschüsse beantragen, wenn eine beschäftigte Person mit Schwerbehinderung aufgrund der Behinderung nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann, zusätzliche Unterstützung benötigt oder der Arbeitsplatz angepasst werden muss.

  • Budget für Arbeit
    Förderung für Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind oder werden möchten.

  • Budget für Ausbildung
    Unterstützung für eine betriebliche Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in privaten oder öffentlichen Ausbildungsbetrieben.

  • Förderung bei Selbstständigkeit
    Das Integrations- oder Inklusionsamt kann Zuschüsse oder Darlehen für eine Arbeitsassistenz oder behinderungsgerechte Ausstattung auch bei Existenzgründung oder zur Weiterführung eines Unternehmens gewähren.

Inklusionsbetriebe bieten eine besondere Brückenfunktion: Sie sind reguläre Unternehmen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten, oft mit Möglichkeiten für Praktika und Ausbildungsplätze. Eine Übersicht gibt es bei REHADAT.

Besonderer Kündigungsschutz

Arbeitnehmende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung genießen einen besonderen Kündigungsschutz:

  • Eine Kündigung ist nur mit vorheriger schriftlicher oder elektronischer Zustimmung des Integrations- oder Inklusionsamts zulässig.

  • Die Zustimmung muss vor der Kündigung eingeholt werden, nachträglich ist dies nicht möglich.

  • Der Kündigungsschutz gilt unabhängig von der Betriebsgröße.

  • Bei Kündigungen sind die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat zu beteiligen.

  • Erfolgt eine Kündigung ohne Zustimmung, kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Wird die Frist versäumt, bleibt die Kündigung auch dann wirksam, wenn sie rechtswidrig war.

Quelle & weitere Informationen: betanet.de, Familienratgeber, REHADAT

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