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Beeinträchtigungen der Sinne

Bei Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen ist die Wahrnehmung über einen oder mehrere Sinne eingeschränkt oder nicht möglich.

Ist das Sehen teilweise eingeschränkt, spricht man von einer Sehbeeinträchtigung.
Von Blindheit spricht man, wenn kaum oder kein Sehvermögen mehr vorhanden ist oder nur noch Hell-Dunkel-Unterschiede wahrgenommen werden.

Bei einer Hörbeeinträchtigung ist das Hören eingeschränkt.
Gehörlosigkeit (Taubheit) bedeutet, dass keine akustischen Signale wahrgenommen werden. Betroffene sind auf andere Kommunikationsformen angewiesen, z. B. Gebärdensprache, Lippenlesen oder Lormen.

Auch der Geruchs- und Geschmackssinn kann eingeschränkt oder vollständig verloren sein. Beide Sinne stehen häufig in engem Zusammenhang.

Ein weiterer Sinn ist der Tastsinn. Menschen nehmen Berührungen über den gesamten Körper wahr. In seltenen Fällen ist auch dieser Sinn stark eingeschränkt oder fehlt.

Sinnesbeeinträchtigungen treten in unterschiedlicher Schwere auf: leicht, mittelgradig oder hochgradig. Je nach Ausprägung ist die Selbstständigkeit im Alltag unterschiedlich stark eingeschränkt.

Die Beeinträchtigungen können angeboren sein oder im Laufe des Lebens erworben werden, zum Beispiel durch Krankheit, Unfall oder Alter. Einige Erkrankungen sind erblich, z. B. LHON oder bestimmte Netzhauterkrankungen.

Mehrere Sinne können gleichzeitig betroffen sein, etwa beim Usher-Syndrom oder bei Taubblindheit. Sinnesbeeinträchtigungen können auch gemeinsam mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen auftreten, z. B. beim Bardet-Biedl-Syndrom, Refsum-Syndrom oder Joubert-Syndrom.

Sehbeeinträchtigung und Blindheit – Einteilung

  • Sehbeeinträchtigung: eingeschränktes Sehvermögen oberhalb der gesetzlichen Grenze zur Sehbehinderung

  • Sehbehinderung: trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge max. 30 % Sehvermögen oder Gesichtsfeld ≤ 5°

  • Hochgradige Sehbehinderung: max. 5 % Sehvermögen oder Gesichtsfeld ≤ 2°

  • Blindheit: kein Sehvermögen oder Restsehvermögen ≤ 2 % bzw. nur Lichtwahrnehmung

Mögliche Ursachen:
Makula-Dystrophien (z. B. Morbus Stargardt, Morbus Best), altersbedingte Makula-Degenerationen, Charles Bonnet Syndrom, Retinitis Pigmentosa, Katarakt (Grauer Star), Glaukom (Grüner Star), Diabetische Retinopathie, Kurz- und Weitsichtigkeit, LHON sowie weitere Augenerkrankungen (z. B. PRO RETINA (pro-retina.de)).

Hörbeeinträchtigung – Einteilung

  • leichtgradig: 20–40 dB Hörverlust

  • mittelgradig: 40–60 dB

  • hochgradig: 60–80 dB

  • an Taubheit grenzend: 80–90 dB

  • Gehörlosigkeit (Taubheit): über 90 dB Hörverlust

Quellen: Pro Retina Deutschland e. V., Gesundheitsportal

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