Ausbildung & Studium mit Behinderung
Berufsausbildung
Für Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, um eine passende Berufsausbildung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Zur Berufsorientierung können Leistungen zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung in Anspruch genommen werden. Diese helfen dabei, Fähigkeiten, Interessen und mögliche Unterstützungsbedarfe festzustellen.
Ist eine Ausbildung noch nicht möglich, können berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) genutzt werden. Sie bereiten schrittweise auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vor.
Wenn eine betriebliche Ausbildung aufgrund der Art oder Schwere der Behinderung nicht umsetzbar ist, besteht die Möglichkeit einer Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) oder Berufsförderungswerk (BFW). Dort werden Ausbildung und Förderung speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung abgestimmt.
Zusätzlich können besondere Regelungen zur Ausbildung von Menschen mit Behinderung angewendet werden, z. B. verlängerte Ausbildungszeiten, angepasste Prüfungsformen oder die Bereitstellung technischer Hilfsmittel.
Auszubildende mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Bei schulischen Ausbildungen und während des schulischen Teils der dualen Ausbildung können Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Studium
Menschen dürfen wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht vom Studium ausgeschlossen werden. Hochschulen sind verpflichtet, Barrieren abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen.
Studierende mit Behinderung haben Anspruch auf Nachteilsausgleiche, zum Beispiel:
verlängerte Bearbeitungszeiten
alternative Prüfungsformen (z. B. mündlich statt schriftlich)
Anpassungen bei Anwesenheitspflichten
Darüber hinaus können technische Hilfsmittel (z. B. Screenreader, spezielle Software) oder persönliche Assistenz erforderlich sein. Diese Unterstützungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe oder andere Kostenträger finanziert werden.
Quelle & weitere Informationen: betanet.de