Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerschaftskonfliktberatung
Ungeplante oder ungewollte Schwangerschaften können Frauen in Konflikte bringen, die einen Abbruch der Schwangerschaft als einzigen Ausweg erscheinen lassen. Nur Sie als schwangere Frau können über das Austragen oder den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Gegen Ihren Willen darf kein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden.
In dieser Situation kann die Schwangerschaftskonfliktberatung helfen, die eigene Situation zu überdenken, zwischen verschiedenen Möglichkeiten abzuwägen und Klarheit für diese schwierige Entscheidungsfindung zu gewinnen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung soll Ihnen ermöglichen, die für Sie und Ihr ungeborenes Kind fundamentale Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch so zu treffen, dass Sie mit dieser Entscheidung in Zukunft leben können. Der Gesetzgeber hat die Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktsituation in § 219 Strafgesetzbuch (StGB) und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Eine Konfliktberatung ist ergebnisoffen und unvoreingenommen zu führen, sie ist kostenlos und unverbindlich. Die Verantwortung und Selbsteinschätzung der Schwangeren sowie ihre persönliche Lebenssituation stehen im Vordergrund. Die Beratung soll ermutigen, nicht aber bevormunden.
Nur staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen sind berechtigt, Schwangerschaftskonfliktberatungen durchzuführen und Beratungsbescheinigungen auszustellen. Bei einem persönlichen Gespräch in vertrauensvoller Atmosphäre können Sie mit der Beraterin oder dem Berater alle Befürchtungen besprechen. Sie können alleine zum Gesprächstermin kommen oder eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht und behandeln Ihre Anliegen absolut vertraulich. Wenn Sie möchten, erhalten Sie umfassende Informationen über Hilfsangebote für Schwangere und Mütter. Auch rechtliche, medizinische und soziale Fragen können angesprochen und geklärt werden. Im Anschluss an das Beratungsgespräch wird Ihnen der sogenannte Beratungsschein ausgehändigt. Diese Beratungsbescheinigung ist erforderlich, um einen straffreien Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können.
Unabhängig davon, wie Sie sich letztendlich entscheiden, die Fachkräfte der Beratungsstellen stehen Ihnen für weitere Gespräche zu Verfügung und begleiten Sie. Die Schwangerschaftskonfliktberatung steht auch betroffenen Männern offen.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Beratungsregelung finden Sie hier