Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
Hilfe für Mutter und Kind
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.
Schwangere in Not
Informationen im Überblick:
Leistungen und Voraussetzungen
Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Sie werden nach der individuellen Notlage vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Auf Antrag vergibt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ spezielle Beihilfen zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Sie müssen geeignet sein, die Schwangerschaft und die Situation von Mutter und Kind zu erleichtern.
Hilfesuchende Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen oder einer der katholischen Beratungsstellen stellen.
Weitere Informationen zu Zugangsvoraussetzungen / Antragstellung finden Sie hier und / oder hier.