Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
Jede Frau und jeder Mann hat einen Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen, die Schwangerschaft betreffenden, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragen. In der Beratung können zum Beispiel folgende Bereiche besprochen werden:
• Fragen zur Vorsorge während der Schwangerschaft und zur Entbindung
• Fragen zum Kindschaftsrecht
• Fragen aus dem arbeitsrechtlichen Bereich (Schutzfristen etc.)
• Fragen zu möglichen familienentlastenden Hilfen (Kinderbetreuung)
• Fragen zu Einrichtungen für Mutter und Kind
• Fragen zu Ehe, Familie, und Partnerschaft, einschließlich Sexualberatung
• Fragen zur Pränatalen Diagnostik
• Vermittlung von finanziellen Hilfen (Stiftungsleistungen, Elterngeld etc.)
• Information und Begleitung bei vertraulicher Geburt
Das Beratungsangebot beinhaltet auch die Schwangerschaftskonfliktberatung, mit der Klärung von Fragen zum Schwangerschaftsabbruch und Ausstellung eines entsprechenden Beratungsnachweises sowie die Nachsorge nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach einer Schwangerschaft.