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Legasthenie und Dyskalkulie

Legasthenie in eine Lese- und Rechtschreibstörung.

Dyskalkulie ist eine Rechenstörung.

Jedes Kind hat unterschiedliche Schwächen und Begabungen.
Manche Kinder schreiben schon in der Grundschule wunderschöne Aufsätze.
Andere Kinder haben dagegen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben oder Formulieren.
Dasselbe gilt auch im mathematischen Bereich.

Wie erkenne ich Legasthenie oder Dyskalkulie?

Manchmal liegt nicht nur eine Schwäche, sondern eine tiefgreifende Störung vor.
Zum Beispiel wenn ein Kind sehr viel schlechtere Leistungen im Rechnen oder Lesen/Schreiben zeigt, als man es von ihm aufgrund seiner allgemeinen Intelligenz und seines Alters erwarten würdeLegasthenie und Dyskalkulie: Was bedeutet das?

Legasthenie ist die fachliche Bezeichnung für eine Lese- und Rechtschreibstörung (LRS).
Dyskalkulie ist eine Rechenstörung, also eine spezifische Beeinträchtigung beim Erfassen und Verarbeiten von Zahlen und Rechenoperationen.

Jedes Kind hat seine ganz eigenen Stärken und Schwächen. Manche Kinder verfassen bereits in der Grundschule beeindruckende Aufsätze. Andere tun sich schwer mit dem Lesen, Schreiben oder dem Formulieren von Gedanken. Ähnliche Unterschiede zeigen sich auch im mathematischen Bereich.

Wie erkennt man eine Legasthenie oder Dyskalkulie?

Nicht jede Schwierigkeit beim Lernen ist gleich eine Störung. Doch manchmal sind die Probleme so ausgeprägt, dass sie nicht mehr mit einer allgemeinen Lernschwäche zu erklären sind.

Eine Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung liegt dann vor, wenn:

  • die Schwierigkeiten nicht durch mangelnde Übung, fehlende Motivation oder unzureichenden Unterricht erklärbar sind,

  • das Kind trotz normaler Intelligenz deutlich schlechtere Leistungen zeigt,

  • gezieltes Üben kaum Fortschritte bringt, und

  • die Probleme über einen längeren Zeitraum bestehen.

In solchen Fällen spricht man von einer Teilleistungsstörung – also einer sehr spezifischen, tiefgreifenden Lernbeeinträchtigung in einem einzelnen Bereich.

Was können Eltern tun?

Wenn Sie bei Ihrem Kind den Verdacht auf eine Legasthenie oder Dyskalkulie haben, ist es wichtig, frühzeitig zu handeln:

  1. Gespräch mit Lehrkräften: Tauschen Sie sich mit den Lehrerinnen und Lehrern Ihres Kindes aus.

  2. Diagnostik: Eine qualifizierte Diagnose kann z. B. durch schulpsychologische Beratungsstellen, spezialisierte Fachkräfte oder Kinder- und Jugendpsycholog*innen erfolgen.

  3. Fördermaßnahmen: Nach der Diagnosestellung kann gezielte Förderung beginnen – oft in Kombination mit schulischen Unterstützungsmaßnahmen.

Welche schulischen Erleichterungen gibt es?

Bei einer offiziell anerkannten Teilleistungsstörung haben Kinder je nach Bundesland und Schulform Anspruch auf:

  • Nachteilsausgleich (z. B. mehr Zeit bei Klassenarbeiten, alternative Leistungsnachweise),

  • Notenschutz (z. B. keine Bewertung der Rechtschreibung in bestimmten Fächern).

Diese Maßnahmen sollen Chancengleichheit herstellen – sie ersetzen keine individuelle Förderung, können aber die schulische Belastung deutlich reduzieren.

Weitere Informationen und Unterstützung

Ausführliche Informationen, praktische Tipps und Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Bayerischen Erziehungsratgebers:
🔗 www.baer.bayern.de/kinderbetreuung-schule/teilleistungsstoerungen/legasthenie.
Selbst zusätzliches Üben bringt dann wenig Erfolg.
In diesen Fällen kann eine Legasthenie oder eine Dyskalkulie vorliegen.

Für Kinder mit einer nachgewiesenen Lese- oder Rechenschwäche gibt es verschiedene schulische Erleichterungen.

Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Verdacht auf Legasthenie oder Dyskalkulie tun können, welche schulischen Erleichterungen es gibt und wie sie Ihr Kind unterstützen können: www.baer.bayern.de/kinderbetreuung-schule/teilleistungsstoerungen/legasthenie/

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