Wegweiser für den Übertritt
Für Viertklässler rückt der Übertritt näher und es gilt eine geeignete Entscheidung für den weiterführenden Weg zu treffen.
Wichtig zu wissen: Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen.
Der Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schularten erfolgt in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen:
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart
Elternwille
Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv mitzugestalten. Für die einzelnen Schularten gibt es aber auch Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil und damit welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.
Die Staatliche Schulberatung unterstützt Schüler und Eltern bei Entscheidungen über die Schullaufbahn. Die Schulberatung ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich und für Ratsuchende freiwillig und kostenlos.
Quelle:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Informationen und Entscheidungshilfen zum Übertritt: