App Logo

Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben - Legasthenie

ALTE VERSION

Wenn Kinder lesen und schreiben lernen, sind die Schriftzeichen zunächst ein unbekannter "Code" mit unbekannten Symbolen. In den ersten Schuljahren lernen sie diesen Code zu entziffern und Schritt für Schritt zu verinnerlichen. Bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche/störung kann der Code aber vom Schulkind nicht in der üblichen Art und Geschwindigkeit entziffert werden.

Wenn sich Ihr Kind im Lesen und/oder Schreiben schwer tut, sprechen Sie am besten mit der Lehrkraft. Besteht ein Verdacht, kann die diagnostische Abklärung dann zum Beispiel über den Beratungslehrer der Schule erfolgen. Es werden dazu ein Intelligenz-Test sowie ein Lese- und Rechtschreib-Test gemacht. Sie können die Diagnostik auch außerhalb der Schule in einer kinderpsychiatrischen Praxis durchführen lassen.

Liegt im Test die Leseleistung und/oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem für das Alter, die Klassenstufe und die Intelligenz des Kindes zu erwartenden Stand, dann wenden Sie sich mit diesem Befund an das Amt für Familie, Jugend und Bildung. Diese informieren Sie darüber welche Formulare und weitere Unterlagen notwendig sind, um für ihr Kind die notwendige Maßnahme zu bewilligen. Damit verbunden wird der sogenannte Nachteilsausgleich gewährt.

Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder ist Ansprechpartner für Sie, wenn

·         trotz schulischer Maßnahmen Ihr Kind durch die Lese- Rechtschreibstörung so stark in seiner persönlichen Entwicklung und in seinem sozialen Leben beeinträchtigt ist, dass schulische Maßnahmen alleine nicht mehr ausreichen.

·         abgeklärt werden muss, ob bei Ihrem Kind eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII vorliegt und es eine zusätzliche Therapie braucht, um eine drohende „seelische Behinderung“ abzuwenden. Diese Abklärung wird kostenfrei in der Erziehungsberatungsstelle durchgeführt. Sie kann auch von einem Kinderpsychiater/in durchgeführt werden (meistens kostenpflichtig).

Beratungslehrerkräfte im Lkr GZ

https://schulamt.landkreis-guenzburg.de/fileadmin/redaktion/Schulamt/BLSchulverteilung_20_21_sept_20.pdf

weiterführende Infos zu Ursachen, Diagnostik und Therapie

http://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Beratungsstelle für Eltern Jugendliche und Kinder

Erziehungsberatung Günzburg unter Tel. 08221 95401 und E-Mail eb.guenzburg@kjf-kjh.de

Abgeändert durch Amt für Jugend, Familie und Bildung Günzburg

Stand 11/2022


 

NEUE VERSION

Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben – Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie)

Informationen für Familien im Landkreis Günzburg

Das Lesen- und Schreibenlernen stellt für viele Kinder eine große Herausforderung dar. Anfangs wirken Buchstaben und Wörter wie ein unbekannter Code, der erst entschlüsselt werden muss. In der Regel gelingt dieser Prozess innerhalb der ersten Schuljahre. Bei einigen Kindern verläuft der Lernprozess jedoch auffällig langsam oder fehlerhaft – trotz normaler Intelligenz und ausreichendem Unterricht.

In diesen Fällen kann eine sogenannte Lese-Rechtschreib-Störung (LRS), umgangssprachlich Legasthenie, vorliegen. Sie gehört zu den Teilleistungsstörungen und ist wissenschaftlich als umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten klassifiziert (ICD-11: 6A03.0 Lese-Rechtschreibstörung).

Was tun bei einem Verdacht auf LRS?

Wenn Ihr Kind anhaltende Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Schreiben zeigt, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Gespräch mit der Lehrkraft
    Der erste Schritt ist immer der Austausch mit der Klassenlehrkraft oder dem Fachlehrer/der Fachlehrerin. Diese können Ihre Beobachtungen bestätigen und ggf. weitere Schritte anregen.

  2. Kontakt zur schulischen Beratung
    In Bayern stehen an jeder Schule Beratungslehrkräfte sowie der Schulpsychologische Dienst zur Verfügung. Diese führen bei Bedarf eine standardisierte Diagnostik durch (u. a. Intelligenz- und Lese-/Rechtschreibtests) und beurteilen, ob eine LRS vorliegt.

https://schulamt.landkreis-guenzburg.de/beratung/schulberatung/

https://schulamt.landkreis-guenzburg.de/beratung/schulpsychologen/

  1. Unabhängige Inklusionsberatung des Schulamts Günzburg
    Bei Fragen rund um die inklusive Beschulung, Förderbedarfe oder Nachteilsausgleich – insbesondere auch im Zusammenhang mit Teilleistungsstörungen – können sich Eltern an die unabhängige Inklusionsberatung wenden.

https://schulamt.landkreis-guenzburg.de/beratung/inklusionsberatung/

  1. Außerschulische Diagnostik
    Eine LRS-Diagnose kann alternativ auch durch einen Kinder- und Jugendpsychotherapeutin oder in einer sozialpädiatrischen bzw. kinderpsychiatrischen Praxis gestellt werden. Diese Angebote sind teils kostenpflichtig.

Was ist ein Nachteilsausgleich und wann gibt es ihn?

Wenn eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung durch eine qualifizierte Stelle festgestellt wurde, kann ein Nachteilsausgleich gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gewährt werden.

Dieser kann u. a. beinhalten:

  • Zeitzuschlag bei schriftlichen Leistungsnachweisen

  • Nichtbewertung der Rechtschreibung (Notenschutz, nur unter bestimmten Bedingungen)

  • Vorlesen von Aufgabenstellungen

  • Teilnahme an schulischen Förderkursen für LRS

Die genauen Maßnahmen werden vom Schulpsychologischen Dienst festgelegt und im sogenannten Beiblatt zum Zeugnis dokumentiert. Die Umsetzung obliegt der Schule.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
🔗 www.km.bayern.de/legasthenie

Wenn schulische Maßnahmen nicht ausreichen: Beratungsstelle der KJF in Leipheim

Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) in Leipheim unterstützt Sie, wenn:

  • die schulischen Fördermaßnahmen nicht ausreichen, um die psychosozialen Belastungen des Kindes zu kompensieren

  • geprüft werden muss, ob eine seelische Behinderung nach § 35a SGB VIII vorliegt (z. B. bei starkem Rückzug, Ängsten oder Selbstwertproblemen)

Die Beratungsstelle bietet:

  • Diagnostik und Beratung rund um LRS, Dyskalkulie und emotionale Entwicklungsstörungen

  • Unterstützung bei Anträgen auf Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

  • Vermittlung von Fördertherapien (z. B. bei einer drohenden seelischen Behinderung)

Die Leistungen sind vertraulich und kostenfrei.

Kontakt:
📍 KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung
Spitalhalde 10, 89340 Leipheim
📞 08221 206780
✉️ eb.guenzburg@kjf-kjh.de
🌐 https://www.kjf-kinder-jugendhilfe.de/wo-sie-uns-finden/guenzburg-neu-ulm/

Therapie und Förderung: Was ist wichtig zu wissen?

  • Eine außerschulische LRS-Therapie (z. B. durch Lerntherapeut*innen) kann hilfreich sein, wenn schulische Maßnahmen nicht ausreichen.

  • Die Kostenübernahme durch das Jugendamt ist nur möglich, wenn eine seelische Behinderung festgestellt wird (§ 35a SGB VIII).

  • Private Anbieter werden in der Regel nicht öffentlich finanziert – lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten.

Weitere Informationen & wissenschaftlich fundierte Quellen

  • Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie e. V.:
    🔗 www.bvl.de

  • Schulberatung Bayern – LRS:
    🔗 www.schulberatung.bayern.de/legasthenie

 

Abgeändert durch Amt für Jugend, Familie und Bildung Günzburg

Stand 04/2025

Ihre Browserversion ist veraltet.

Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.