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Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben - Legasthenie

Wenn Kinder lesen und schreiben lernen, sind die Schriftzeichen zunächst ein unbekannter "Code" mit unbekannten Symbolen. In den ersten Schuljahren lernen sie diesen Code zu entziffern und Schritt für Schritt zu verinnerlichen. Bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche/störung kann der Code aber vom Schulkind nicht in der üblichen Art und Geschwindigkeit entziffert werden.

Wenn sich Ihr Kind im Lesen und/oder Schreiben schwer tut, sprechen Sie am besten mit der Lehrkraft. Besteht ein Verdacht, kann die diagnostische Abklärung dann zum Beispiel über den Beratungslehrer der Schule erfolgen. Es werden dazu ein Intelligenz-Test sowie ein Lese- und Rechtschreib-Test gemacht. Sie können die Diagnostik auch außerhalb der Schule in einer kinderpsychiatrischen Praxis durchführen lassen.

Liegt im Test die Leseleistung und/oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem für das Alter, die Klassenstufe und die Intelligenz des Kindes zu erwartenden Stand, dann wenden Sie sich mit diesem Befund an das Amt für Familie, Jugend und Bildung. Diese informieren Sie darüber welche Formulare und weitere Unterlagen notwendig sind, um für ihr Kind die notwendige Maßnahme zu bewilligen. Damit verbunden wird der sogenannte Nachteilsausgleich gewährt.

Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder ist Ansprechpartner für Sie, wenn

  • trotz schulischer Maßnahmen Ihr Kind durch die Lese- Rechtschreibstörung so stark in seiner persönlichen Entwicklung und in seinem sozialen Leben beeinträchtigt ist, dass schulische Maßnahmen alleine nicht mehr ausreichen.

  • abgeklärt werden muss, ob bei Ihrem Kind eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII vorliegt und es eine zusätzliche Therapie braucht, um eine drohende „seelische Behinderung“ abzuwenden. Diese Abklärung wird kostenfrei in der Erziehungsberatungsstelle durchgeführt. Sie kann auch von einem Kinderpsychiater/in durchgeführt werden (meistens kostenpflichtig).

Beratungslehrerkräfte im Lkr GZ

https://schulamt.landkreis-guenzburg.de/fileadmin/redaktion/Schulamt/BLSchulverteilung_20_21_sept_20.pdf

weiterführende Infos zu Ursachen, Diagnostik und Therapie

http://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Beratungsstelle für Eltern Jugendliche und Kinder

Erziehungsberatung Günzburg unter Tel. 08221 95401 und E-Mail eb.guenzburg@kjf-kjh.de

Abgeändert durch Amt für Jugend, Familie und Bildung Günzburg

Stand 11/2022

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