Betreuung im Kinderhort
Zielgruppe
Im Kinderhort können Schulkinder von 6 bis 14 Jahren betreut werden.
Gruppengröße
Im Kinderhort werden höchstens 25 Kinder in einer Gruppe gleichzeitig betreut.
Kosten für Eltern
Der Träger des Kinderhortes (zum Beispiel Kommune, Kirche, Verein) setzt eine Gebührenordnung für die jeweilige Einrichtung fest.
Der Elternbeitrag für die Betreuung von Schulkindern im Kinderhort richtet sich nach den gebuchten Betreuungszeiten.
Zusätzlich fallen Kosten für das Mittagessen an.
In einigen Einrichtungen wird die Ferienbetreuung zusätzlich abgerechnet.
Personal und Qualifikation
Im Kinderhort arbeiten pädagogische Fachkräfte.
Die Qualifizierung des Personals ist gesetzlich begründet.
Das Personal muss den Erziehungs- und Bildungsauftrag eines Kinderhortes umsetzen.
Erziehungs- und Bildungsauftrag
Der Kinderhort unterstützt und ergänzt die Familie.
Der Kinderhort hat gesetzlich einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag.
Das soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
Die ganzheitliche Förderung von Schulkindern setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Familien und eine enge Kooperation mit der Schule voraus.
Zeiten
Der Kinderhort hat feste Öffnungszeiten.
Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf vor Ort.
In der Schulzeit beginnt die Betreuung um ca. 11.00 Uhr und endet zwischen 15.30 und 18.00 Uhr.
Ferien
Im Kinderhort ist eine Ferienbetreuung sichergestellt.
Hier können die Öffnungszeiten von den Schulzeiten abweichen.
Im Kinderhort gibt es bis zu 20 Schließtage im Jahr. Hier findet keine Betreuung statt.
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