Jugendschutz-Gesetz
Das Jugendschutz-Gesetz
schützt Kinder und Jugendliche.
In diesem Gesetz stehen viele Regeln.
Diese Regeln sind für alle wichtig.
Für Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Jeder muss diese Regeln verstehen.
Das Jugendschutzgesetz regelt ganz klar, welcher Minderjährige sich wann noch an welchem Ort aufhalten darf.
Alle Eltern sind an diese Regeln gebunden.
Ausgehzeiten zur ersten Orientierung:
Jugendliche ab 14 höchstens bis zehn Uhr
Jugendliche ab 15 Jahre bis elf Uhr
Jugendliche ab 16 Jahre bis zwölf Uhr
Das Jugendschutzgesetz gilt allerdings nur in der Öffentlichkeit.
Private Veranstaltungen oder Treffen unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der Erwachsenen.
In diesem privaten Rahmen, zum Beispiel bei einer Familienfeier oder Geburtstagsparty, gibt es keine gesetzlichen Altersbegrenzungen.
Wie regeln Sie als Eltern die Ausgehzeiten Ihrer Kinder in der Praxis?
Wie kann Ihnen ein „Mutti-Zettel“ dabei helfen?
Wie sollten Sie reagieren, wenn sich Ihr Kind nicht an Absprachen hält?
Detaillierte Informationen zu diesen Fragen erhalten Sie hier: https://www.baer.bayern.de/erziehung-medien/erziehung/kinder-jugendliche-schuetzen/ausgehzeit/
Hier findet ihr mehr Infos zum Jugendschutzgesetz.