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Jugendberufsagentur im Landkreis Günzburg

Was ist eigentlich eine Jugendberufsagentur?

Allgemein bezeichnet der Begriff „Jugendberufsagentur“ (kurz: JBA) einen Sammelbegriff für die verschiede­nen Kooperationsformen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, die Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen zu bündeln und zu verzah­nen, um den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu verbessern.

Im Landkreis Günzburg gibt hierzu einen Zusammenschluss der verschiedenen Leistungsträger (siehe oben) in Form eines regelmäßig tagenden Arbeitskreises (halbjährlich bzw. bedarfsorientiert). Dieser setzt sich zusammen aus der Berufsberatung der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Abteilung Jugend, Familie und Bildung, sprich das „Jugendamt“. Die Zusammenarbeit beruht dabei auf einer aktuelle Kooperationsvereinbarung („Vertrag“).

Was macht die JBA?

In den regelmäßig stattfindenden Treffen werden zum einen allgemeine bzw. strukturelle Problematiken in der Zusammenarbeit besprochen.

Wichtigste Aufgabe der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Besprechung ausgewählter junger Menschen und deren bisheriger Lebens- bzw. Ausbildungsverläufe. Mithilfe der JBA sollen diese dadurch in für sie passende Angebote vermittelt werden. Hierbei sollen die verschiedenen Sichtweisen der teilnehmenden Personen auf „blinde Flecke“ im System hinweisen und damit ein passendes Angebot für den oder die Jugendliche diskutieren.

Wer ist Zielgruppe der JBA?

Die Zielgruppe der JBA sind junge Menschen bis zum Ende des 25. Lebensjahres, die im Übergang Schule-Beruf und bei der Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit Unterstützung benötigen. Es soll dabei auf die Bedürfnisse und Voraussetzungen des jungen Menschen eingegangen werden. Längerfristig soll durch die Arbeit der JBA die Jugendarbeitslosigkeit reduziert, sowie Lücken im Lebenslauf verkürzt oder entfernt werden.

Wie kommt man in die JBA?

Die Auswahl für die JBA erfolgt über die zuständigen Fachkräfte der Berufsberatung, des Jobcenters, der Bezirkssozialarbeit oder die in weiterführenden Schulen tätigen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen in Absprache mit dem jungen Menschen.

Der junge Mensch bzw. die personensorgeberechtigte Person kann dabei auch selbst die oben genannten Fachkräfte auf die Jugendberufsagentur ansprechen.

Der Besprechung der Einzelfälle liegt dabei stets eine entsprechende Schweigepflichtsentbindung zugrunde.

 

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