Kinderzuschlag
Eltern mit einem geringen Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten.
Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Januar 2025 monatlich maximal 297 Euro pro Kind.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderzuschlag:
Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt und Sie erhalten Kindergeld für es.
Ihr Einkommen darf eine gewisse Mindestgrenze nicht unterschreiten. Diese Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende.
Sie haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld können Sie den Bedarf Ihrer Familie decken.
Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
Wichtiges zum Kinderzuschlag:
Der Kinderzuschlag gilt nur für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben.
Für Kinder wird bereits Kindergeld oder eine das Kindergeld ausschließende Leistung bezogen.
Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Kindergeld.
Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, können für ihre Kinder auch Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten.
Erhalte ich Kinderzuschlag?
Über den KiZ-Lotsen können Sie Ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Da sich die Kriterien hierfür ändern können, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung.