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Kinderkrankentage

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können für die Jahre 2024, 2025 und 2026 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, alleinerziehende Versicherte für 30 Tage. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Tage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage.

Wer hat einen Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind:

  • gesetzlich Versicherte und berufstätige Eltern,

  • die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und

  • deren Kind unter 12 Jahre alt ist

Bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus.

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten (könnten), haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.

Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, können Kinderkrankentage nehmen. Dadurch reduziert sich das Elterngeld, das sie bekommen, nicht. 

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?

Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts

Mehr Infos finden Sie hier: Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Aktualisiert Februar 2026

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