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Kinderkrankengeld

Bei kranken Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt haben berufstätige Eltern Anspruch darauf von der Arbeit freigestellt zu werden.

Beide Elternteile haben Anspruch auf 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr für die Pflege ihres kranken Kindes. Alleinerziehende haben insgesamt 20 Tage Anspruch.
Bei mehreren Kindern unter zwölf Jahren erhöhen sich Freistellungstage (25 pro Elternteil / Alleinerziehend 50 Tage).

Gesetzlich Krankenversicherte haben während der Krankheit ihres Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld von ihrer Krankenversicherung. Hierfür muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an ihre Krankenkasse.

Privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Mehr Informationen unter: kindergesundheit-info.de

In Folge der Pandemie haben sich weitere Regelungen und Ausweitungen des Kinderkrankengeldes ergeben. Mehr Informationen unter: www.bmfsfj.de

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