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Grundsicherung für Erwerbsfähige

Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, oder auch: Hartz IV, SGB II oder Leistungen vom Jobcenter) dient der Grundsicherung des Lebensunterhaltes vonbedürftigen, erwerbsfähigen Arbeitssuchenden und der Grundsicherung bedürftiger, nicht erwerbsfähiger Personen, wie z.B. Kinder unter 15 und Erwachsener über 65 Jahren.

Anspruch auf Bürgergeld hat also, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Falls sich das Familieneinkommen z. B. während der Elternzeit so stark reduziert, dass es zu einer finanziellen Notlage kommt, kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen und gegebenenfalls entsprechende Anträge beim Jobcenter zu stellen. Leistungen werden nicht rückwirkend, sondern lediglich ab dem Tag der Antragstellung gewährt.

Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Bürgergeld:

  • Regelbedarf:

    Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse.

  • Bedarf für Unterkunft und Heizung:

    Angemessene Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten werden vom Jobcenter übernommen. Welche Kosten angemessen sind, kann örtlich unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, welche Kosten in Ihrer Region als angemessen gelten.

  • Mehrbedarf:

    Mit dem Mehrbedarf erhalten Sie einen Zuschuss für Kosten in besonderen Lebenslagen – zum Beispiel wenn Sie alleinerziehend oder schwanger sind oder Sie sich aus medizinischen Gründen kostenaufwändig ernähren müssen.

  • Einmalbedarfe:

    Das sind Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine), die Sie einmalig bekommen können, wenn Sie zum Beispiel Ihre erste eigene Wohnung einrichten oder schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen. Diese Leistungen können Sie auch beantragen und bekommen, wenn Sie kein Bürgergeld beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben, um diesen speziellen Bedarf zu decken.

Umfangreiche Informationen in Form von Videos und Texten finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Hier finden Sie auch die Broschüre:

Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

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