Familien eine Corona-Auszeit ermöglichen
Damit sie sich von den Strapazen der Corona-Pandemie erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.
Freizeiten können in einem Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. Dezember 2022 stattfinden.
Grundvoraussetzungen:
Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.
Außerdem müssen die Familien eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Die Eltern oder Elternteile haben nur ein bestimmtes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen.
Bei einem mitreisenden Kind liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Bei einem Elternteil liegt ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vor. Die Familie muss mit mindestens einem minderjährigen Kind anreisen. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Mehr Informationen und Anträge finden Sie hier. Oder schauen Sie sich das Video über die Corona-Auszeit an.