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Mutter- oder Vater-Kind-Kur

Was sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren?

Mutter- und Vater-Kind-Kuren sind stationäre medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Sie richten sich an Mütter oder Väter, die durch familiäre, berufliche oder psychosoziale Belastungen gesundheitlich beeinträchtigt oder gefährdet sind.

Ziel der Kur ist es, die Gesundheit der Eltern zu stabilisieren oder zu verbessern und sie in ihrer Erziehungs- und Alltagskompetenz zu stärken. Die Kinder können – je nach Situation – mit aufgenommen werden.

In der Regel kann eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur alle vier Jahre beantragt werden. Eine frühere Wiederholung ist möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

Arten von Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Es wird zwischen zwei Leistungsarten unterschieden:

1. Medizinische Vorsorgeleistungen

Eine Vorsorgekur kommt infrage, wenn eine gesundheitliche Gefährdung absehbar ist. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern und zu verhindern, dass sich Erkrankungen verschlimmern oder chronisch werden.

2. Medizinische Rehabilitationsleistungen

Eine Rehabilitationskur wird durchgeführt, wenn bereits eine Erkrankung besteht. Ziel ist es, Beschwerden zu lindern, Funktionen zu verbessern und die Teilhabe am Alltag wiederherzustellen.

Was passiert bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur?

Während der Kur erhalten die Eltern eine ganzheitliche medizinische und psychosoziale Behandlung. Diese kann zum Beispiel beinhalten:

  • ärztliche und therapeutische Behandlungen

  • psychosoziale Gespräche und Beratung

  • Entspannungs- und Bewegungsangebote

  • Unterstützung bei der Stressbewältigung

  • Angebote zur Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung

Die Kinder werden je nach Bedarf betreut und können – wenn medizinisch notwendig – ebenfalls therapeutische Angebote erhalten.

Voraussetzungen für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Erziehungsverantwortung

Sie übernehmen überwiegend die Verantwortung für mindestens ein Kind, zum Beispiel für ein:

  • leibliches Kind

  • Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind

  • Enkelkind

  • Kind aus einer Patchworkfamilie

👉 Kinder können in der Regel bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit aufgenommen werden.
👉 Bei behinderten oder besonders betreuungsbedürftigen Kindern kann die Altersgrenze entfallen.

Medizinische Notwendigkeit

Die medizinische Notwendigkeit muss durch eine Ärztin oder einen Arzt festgestellt und bescheinigt werden.

Dabei wird insbesondere geprüft, ob gesundheitliche Beschwerden oder Belastungen vorliegen, zum Beispiel:

1. Gesundheitliche Beschwerden

  • häufige Kopfschmerzen

  • Erschöpfung oder Erschöpfungssyndrome

  • Schlafstörungen

  • depressive Verstimmungen oder Angstgefühle

  • stressbedingte körperliche Beschwerden

  • Ernährungsprobleme

2. Belastende Lebensumstände

Diese gelten nicht als eigenständige Voraussetzung, können aber die gesundheitliche Situation maßgeblich beeinflussen, z. B.:

  • Trennung oder Scheidung

  • Tod eines Angehörigen

  • finanzielle Sorgen

  • Arbeitslosigkeit oder Schichtarbeit

  • Pflege von Angehörigen

  • dauerhafter Zeit- und Leistungsdruck

3. Elternspezifische Belastungen

  • Überforderung im Erziehungsalltag

  • fehlende familiäre Unterstützung

  • hohe Belastung durch chronisch kranke oder behinderte Kinder

  • Alleinerziehend sein

  • Mehrfachbelastung durch Familie, Beruf und Haushalt

  • mangelnde Anerkennung der Elternrolle

Antrag und weitere Informationen

Die Antragstellung erfolgt über die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt bei der jeweiligen Krankenkasse. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei medizinischer Notwendigkeit weitgehend.

Weitere Informationen, Beratung zur Antragstellung sowie einen Kur-Selbsttest finden Sie beim Müttergenesungswerk unter:
👉 https://www.muettergenesungswerk.de/

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