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Betreuung in der KiTa, Krippe, Hort

Zielgruppe:

  • Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Übertritt in den Kindergarten.

  • Kindergärten sind Einrichtung für Kinder ab 2,5 Jahren bis zum Übertritt in die Schule.

  • Häuser für Kinder bestehen in der Regel aus Krippen-, Kindergarten- und Hortgruppen.

Gruppengröße:

  • Eine Krippengruppe umfasst 12 oder 15 Betreuungsplätze. Dies hängt von den Räumlichkeiten der Krippengruppe ab.

  • Eine Kindergartengruppe umfasst 25 Betreuungsplätze.

  • Eine Kinderhortgruppe umfasst 25 Betreuungsplätze.

Kosten für Eltern:

  • Der Träger der Kindertageseinrichtung (zum Beispiel Kommune, Kirche, Verein) setzt eine Gebührenordnung fest.

  • Die Kosten für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbesuch richten sich nach der gebuchten Betreuungszeit.

  • Hinzu können Kosten für Frühstück, Mittagessen und Spielmaterial kommen.

Personal und Qualifikation:

  • In einer Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort arbeiten pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte zusammen. Das Team kann durch Praktikanten und Auszubildenden der Berufsfachschule für Kinderpflege und Fachakademie für Sozialpädagogik untersützt werden.

  • Die Qualifizierung des Personals ist gesetzlich begründet.

  • Das pädagogische Personal setzt den Bayerischen Erziehungs- und Bildungsauftrag in der Kindertageseinrichtung um.

Erziehungs- und Bildungsauftrag:

  • Im Krippen- und Kindergartenalltag lernen die Kinder, sich an Regeln und Rituale zu halten.

  • Gemeinsame Rituale strukturieren den Tag.

  • Im Umgang mit den Gleichaltrigen wird das Sozialverhalten der Kinder gefördert.

  • Die Betreuungspersonen regen die Kinder mit pädagogischen Angeboten, verschiedenen Spielen und Projekten an.

  • So begreifen die Kinder die Welt mit allen Sinnen.

  • Die Kinder entwickeln ihre motorischen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten weiter.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ifp.bayern/files/media/ifp/public/books/bildungs-erziehungsplan/index.html

Zeiten:

  • Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte haben ihre eigenen festgelegten Öffnungszeiten. Diese sind bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu erfragen.

  • Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf vor Ort.

Schließzeiten / Ferien:

  • Bis zu 30 Tage im Jahr ist die Kinderkrippe, der Kindergarten und Kinderhort geschlossen.

Weitere Informationen:

KiTas, Krippen, Horte im Landkreis

Informationen zur Gebührenbefreiung und –ermäßigung

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