Betreuung in der KiTa, Krippe, Hort
Zielgruppe:
Kinderkrippen sind Einrichtungen für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Übertritt in den Kindergarten.
Kindergärten sind Einrichtung für Kinder ab 2,5 Jahren bis zum Übertritt in die Schule.
Häuser für Kinder bestehen in der Regel aus Krippen-, Kindergarten- und Hortgruppen.
Gruppengröße:
Eine Krippengruppe umfasst 12 oder 15 Betreuungsplätze. Dies hängt von den Räumlichkeiten der Krippengruppe ab.
Eine Kindergartengruppe umfasst 25 Betreuungsplätze.
Eine Kinderhortgruppe umfasst 25 Betreuungsplätze.
Kosten für Eltern:
Der Träger der Kindertageseinrichtung (zum Beispiel Kommune, Kirche, Verein) setzt eine Gebührenordnung fest.
Die Kosten für den Krippen-, Kindergarten- und Hortbesuch richten sich nach der gebuchten Betreuungszeit.
Hinzu können Kosten für Frühstück, Mittagessen und Spielmaterial kommen.
Personal und Qualifikation:
In einer Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort arbeiten pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte zusammen. Das Team kann durch Praktikanten und Auszubildenden der Berufsfachschule für Kinderpflege und Fachakademie für Sozialpädagogik untersützt werden.
Die Qualifizierung des Personals ist gesetzlich begründet.
Das pädagogische Personal setzt den Bayerischen Erziehungs- und Bildungsauftrag in der Kindertageseinrichtung um.
Erziehungs- und Bildungsauftrag:
Im Krippen- und Kindergartenalltag lernen die Kinder, sich an Regeln und Rituale zu halten.
Gemeinsame Rituale strukturieren den Tag.
Im Umgang mit den Gleichaltrigen wird das Sozialverhalten der Kinder gefördert.
Die Betreuungspersonen regen die Kinder mit pädagogischen Angeboten, verschiedenen Spielen und Projekten an.
So begreifen die Kinder die Welt mit allen Sinnen.
Die Kinder entwickeln ihre motorischen, geistigen und sprachlichen Fähigkeiten weiter.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ifp.bayern/files/media/ifp/public/books/bildungs-erziehungsplan/index.html
Zeiten:
Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte haben ihre eigenen festgelegten Öffnungszeiten. Diese sind bei der jeweiligen Kindertageseinrichtung zu erfragen.
Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf vor Ort.
Schließzeiten / Ferien:
Bis zu 30 Tage im Jahr ist die Kinderkrippe, der Kindergarten und Kinderhort geschlossen.
Weitere Informationen: