Windelbonus
Finanzielle Unterstützung bei der Entsorgung von Windeln
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg gewährt auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten für die Entsorgung von Windeln bei Kleinkindern bis zu zwei Jahren sowie bei dauerhaft an Inkontinenz erkrankten Personen. Die Höhe der Unterstützung beträgt im Jahr 60,00 €.
Unterstützungsberechtigt sind Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg zum Zeitpunkt der Antragstellung. Antragsberechtigt sind der oder die gesetzlichen Vertreter des Kleinkindes, in dessen Haushalt sich das unterstützungsberechtigte Kind aufhält. Mit dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde mit vorzulegen. Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen.
Hinweise:
Die Auszahlung des Unterstützungsbetrages erfolgt nach der schriftlichen Antragsgenehmigung. Kontoinhaber muss die unterstützungsberechtigte Person sein oder bei Personen unter 18 Jahren ein Erziehungsberechtigter. Ansonsten ist die Bezugsberechtigung nachzuweisen (Vollmacht, Betreuerausweis).
Bei Kleinkindern:
Der Betrag für das 2. Lebensjahr wird im Folgejahr im Geburtstagsmonat des Kindes überwiesen.
Bei einem Umzug außerhalb des Landkreises Günzburg innerhalb des ersten Bewilligungsjahres erlischt der Anspruch für das Folgejahr. Ein Umzug ist dem Kreisabfallwirtschaftsbetrieb mitzuteilen.
Weitere Informationen, Antragsformulare und Kontaktdaten finden Sie hier.